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Wirkstoff

Chlordioxid als Wirkstoff

biostream® ZERO ist ein Chlordioxid-Konzentrat für Trinkwasser. Der Wirkstoff Chlordioxid (ClO₂) wird seit Jahrzehnten in der Trinkwasseraufbereitung eingesetzt und steht in der Liste der nach § 20 Trinkwasserverordnung zulässigen Desinfektionsverfahren.

„Was da in den Schlauch kommt, muss ich dem Gesundheitsamt erklären können.“

Die Infografik „Der Weg des Wassers“ zeigt links einen Unterflurhydranten mit Standrohr und Wasserzähler, von dem ein Trinkwasserschlauch in einem weiten Bogen zum Ausschankstand rechts führt. Eine Marke am Schlauch nennt die Schlauchlänge von höchstens 40 m.
Vom Standrohr zum Ausschank führt ein Trinkwasserschlauch, der so kurz wie möglich und höchstens 40 m lang ist · Infografik

Wie wirksam ist Chlordioxid?

In 1.620 Einzeltests am Institut für Lebensmittelwissenschaft und Ökotrophologie der Leibniz Universität Hannover erreichte biostream® ZERO eine Wirksamkeit von 99,9 % gegenüber den Keimen, die im Trinkwasser vorkommen, und zwar bei einer Einwirkzeit von nur 5 Minuten.

  • 99,9 %Wirksamkeit gegenüber trinkwassertypischen Keimen1.620 Einzeltests, Leibniz Universität Hannover [3]
  • 5 MinutenEinwirkzeit in der PrüfungLeitung Dr. rer. nat. H.-D. Werlein [3]
  • 25-fachgeringerer Dosierbedarf als Wasserstoffperoxid6 statt 150 mg/l zur Anlagendesinfektion nach DVGW W 291 [5]

Geprüft wurde die Wirkung gegen Pseudomonas aeruginosa, gegen Escherichia coli (E. coli) und coliforme Bakterien sowie gegen Legionella pneumophila (Legionellen). Bereits aufgewachsene Biofilme werden destabilisiert; Spaltverbindungen werden ebenfalls desinfiziert. Chlordioxid ist wirksam über den gesamten Trinkwasser-pH-Bereich; der pH-Wert des örtlichen Trinkwassers spielt für die Schlauchdesinfektion deshalb keine Rolle.

Die oxidative Wirkung setzt an Zellmembran, Proteinen und Erbgut zugleich an, nicht an einem einzelnen Angriffspunkt.

Quelle: Leibniz Universität Hannover, Institut für Lebensmittelwissenschaft und Ökotrophologie: Wirksamkeitsprüfung biostream® ZERO, 1.620 Einzeltests [3]. Untersuchung, Methodik und Prüfumfang beschreibt der Wirksamkeitsnachweis auf biostream.de im Detail.

Ist Chlordioxid im Trinkwasser zulässig?

Ja. Chlordioxid steht in der Liste der zulässigen Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren mit dem Verwendungszweck Desinfektion; die Zugabe ist auf höchstens 0,4 mg/l begrenzt.

Zwei Zahlen müssen dabei auseinandergehalten werden: Die Liste des Umweltbundesamtes erlaubt eine Zugabe von höchstens 0,4 mg/l Chlordioxid zum Trinkwasser [1]. Für die Schlauchdesinfektion gilt zusätzlich die Herstellerangabe, dass nach dem Spülen höchstens 0,2 mg/l im Trinkwasser verbleiben dürfen [4]. Die erste Zahl begrenzt, was in das Wasser gegeben werden darf; die zweite Zahl beschreibt, was nach dem Spülen noch im Trinkwasser verbleiben darf.

Dass biostream® ZERO überhaupt auf dem Markt bereitgestellt werden darf, regelt die Biozidverordnung: Ein Biozidprodukt darf nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn der Lieferant des Wirkstoffs oder des Produkts für die betreffende Produktart in der Liste der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingetragen ist.

Quellen: Umweltbundesamt: Liste der zulässigen Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren gemäß § 20 TrinkwV, Stand Januar 2023 [1]; Trinkwasserverordnung (TrinkwV) vom 20. Juni 2023 [7]; Verordnung (EU) Nr. 528/2012 über Biozidprodukte, Artikel 72 und 95 [8]. Die Einzelheiten zu Zulassung, Grenzwerten und Reaktionsprodukten erklärt die Seite Chlordioxid im Trinkwasser: Zulassung, Grenzen und Normen auf biostream.de.

Warum kein Silber und kein Kupfer?

biostream® ZERO enthält kein Silber und kein Kupfer als Wirkstoff; die Desinfektion beruht allein auf der oxidativen Wirkung des Chlordioxids.

Der Unterschied zu Wasserstoffperoxid ist deutlich: 25-fach geringerer Dosierbedarf als Wasserstoffperoxid: 6 statt 150 mg/l zur Anlagendesinfektion nach DVGW-Arbeitsblatt W 291. Für die Praxis am Schlauch bedeutet das kleinere Gebinde und eine Lösung, die nach dem Spülen keine Metalle im Trinkwasser zurücklässt.

Quelle: DVGW-Arbeitsblatt W 291; Eisenbahn-Bundesamt, Verwaltungsrichtlinie IfSG Anhang IV; Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft, Merkblatt 1.8/3 (Dosierbedarf Chlordioxid gegenüber Wasserstoffperoxid) [5].

Wie wird das Konzentrat angesetzt?

biostream® ZERO ist ein 2-Komponenten-System: Flüssig-Komponente und Feststoff-Komponente werden zusammengegeben. Das Konzentrat ist nach dem Zusammengeben in rund 3 Stunden einsatzbereit.

Für die Schlauchdesinfektion heißt das: Setzen Sie das Konzentrat rund 3 Stunden vor dem Fluten des Schlauchs an, damit es zum Zeitpunkt der Anwendung voll wirksam ist. Die Dosierung beträgt im Regelfall 10 ml biostream® ZERO je Liter Wasser, bei starker Verkeimung 20 ml je Liter. Wie viel Wasser in Ihren Schlauch passt, ermittelt der Schlauch-Rechner auf biostream.de (biostream.de, neues Fenster) aus Innendurchmesser und Länge.

Vor der Aktivierung ist biostream® ZERO rund 3 Jahre haltbar (Feststoff-Komponente trocken lagern), nach der Aktivierung zwei bis drei Monate, wenn es kühl und dunkel im verschlossenen Originalgebinde gelagert wird.

Im Shop gibt es biostream® ZERO in drei Gebinden: 250 ml (mit Tablette im Deckel), 1000 ml (Flüssig- und Feststoff-Komponente getrennt), 5 Liter (Flüssig- und Feststoff-Komponente getrennt). Weitere Gebindegrößen liefern wir direkt, vom 25-Liter-Gebinde bis zum Tankwagen mit 20.000 Litern. Den Link zum Sicherheitsdatenblatt finden Sie nach dem Kauf auf Ihrer Rechnung.

Quelle: Herstellerangaben der biostream® GmbH [4].

Ist biostream® ZERO MMS oder CDL?

Nein. biostream® ZERO ist ein Biozidprodukt zur Desinfektion von Wasser und nicht zum Einnehmen bestimmt; die biostream® GmbH distanziert sich von MMS und CDL.

Unter den Kürzeln MMS und CDL werden Chlordioxid-Lösungen als angebliche Heilmittel zum Einnehmen beworben. biostream® ZERO hat damit nichts zu tun: Es ist ein Biozidprodukt für die Desinfektion von Wasser, Leitungen und Schläuchen, wird nach dem Einwirken ausgespült und darf nur so verwendet werden, wie es Etikett und Produktinformation beschreiben. Heilaussagen treffen wir nicht.

Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen. Sämtliche Aussagen zur Wirksamkeit stützen sich auf die langjährige Erfahrung der biostream® GmbH, auf Angaben aus der Fachliteratur, aus Gesetzen und Regelwerken sowie auf positive Kundenreferenzen. Die Materialverträglichkeit setzt voraus, dass die empfohlene Dosiermenge und die Einwirkdauer eingehalten werden.

Welche Regeln und Normen gelten?

Für Chlordioxid im Trinkwasser und für Schläuche auf Festen und Baustellen sind die folgenden Vorschriften und Regelwerke maßgeblich.

  • Trinkwasserverordnung (TrinkwV), § 20: Chlordioxid steht in der Liste der zulässigen Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren mit dem Verwendungszweck Desinfektion; die Zugabe ist auf höchstens 0,4 mg/l begrenzt.
  • TrinkwV §§ 14, 15 und KTW-BWGL: Die Paragrafen regeln Werkstoffe im Kontakt mit Trinkwasser; die KTW-Bewertungsgrundlage des Umweltbundesamtes (Stand 27.10.2025) ist seit 12.03.2021 verbindlich.
  • DVGW twin Nr. 15: Hinweise zur Trinkwasserversorgung auf Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen (Stand Juni 2026).
  • DVGW W 270: Vermehrung von Mikroorganismen auf Werkstoffen für den Trinkwasserbereich.
  • DVGW W 291 und W 551-3: Reinigung und Desinfektion von Wasserversorgungsanlagen und Trinkwasser-Installationen; Chlordioxid als bewährte Chemikalie.
  • DIN 2001-2: Trinkwasserversorgung aus nicht ortsfesten Anlagen.
  • DIN EN 1717, DIN 1988-100: Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen; Sicherungseinrichtungen.
  • Biozidverordnung (EU) Nr. 528/2012, Artikel 95: Ein Biozidprodukt darf nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn der Lieferant des Wirkstoffs oder des Produkts für die betreffende Produktart in der Liste der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingetragen ist.

Was daraus für Schläuche und Pflichten folgt

Quellen

  1. Umweltbundesamt: Liste der zulässigen Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren gemäß § 20 TrinkwV, Stand Januar 2023
  2. DVGW twin Nr. 15: Hinweise zur Trinkwasserversorgung auf Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen, Stand Juni 2026
  3. Leibniz Universität Hannover, Institut für Lebensmittelwissenschaft und Ökotrophologie: Wirksamkeitsprüfung biostream® ZERO, 1.620 Einzeltests
  4. biostream® GmbH: Trinkwasserschlauch reinigen und desinfizieren (Anleitung, Dosierung, Restgehalt), Stand 23.09.2026
  5. DVGW-Arbeitsblatt W 291; Eisenbahn-Bundesamt, Verwaltungsrichtlinie IfSG Anhang IV; Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft, Merkblatt 1.8/3 (Dosierbedarf Chlordioxid gegenüber Wasserstoffperoxid)
  6. Umweltbundesamt: KTW-Bewertungsgrundlage, Allgemeiner Teil, Stand 27.10.2025
  7. Trinkwasserverordnung (TrinkwV) vom 20. Juni 2023
  8. Verordnung (EU) Nr. 528/2012 über Biozidprodukte, Artikel 72 und 95

Fachlich verantwortlich: Hans-Joachim Nolte jun., Geschäftsführer der biostream® GmbH. Stand der Fachangaben: .

Bestellen

biostream® ZERO gibt es im Shop in drei Gebinden. Wie viel Sie für Ihren Schlauch brauchen, zeigt der Schlauch-Rechner auf biostream.de. Größere Mengen liefern wir direkt.

  • 250 mlmit Tablette im Deckel
  • 1000 mlFlüssig- und Feststoff-Komponente getrennt
  • 5 LiterFlüssig- und Feststoff-Komponente getrennt

Weitere Gebindegrößen liefern wir direkt, vom 25-Liter-Gebinde bis zum Tankwagen mit 20.000 Litern.

Menge für Ihren Schlauch berechnen (Schlauch-Rechner auf biostream.de, neues Fenster)

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Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.

Haben Sie Fragen zu Ihren Schläuchen? Sie erreichen uns unter +49-(0)5138-708 78 38 (täglich 8–15 Uhr, freitags bis 12 Uhr) oder per E-Mail an info@biostream.de. Die Dosiertabelle finden Sie im Infoblatt zur Schlauchdesinfektion (PDF).

Den Link zum Sicherheitsdatenblatt finden Sie nach dem Kauf auf Ihrer Rechnung. biostream® ZERO ist ein Biozidprodukt zur Desinfektion von Wasser und nicht zum Einnehmen bestimmt; die biostream® GmbH distanziert sich von MMS und CDL.