Als Trinkwasser wird nun nicht mehr ausschließlich Wasser bezeichnet, das zum Trinken verwendet wird, sondern auch Wasser für jeglichen menschlichen Gebrauch, sowie Wasser für die Verwendung in Lebensmittelbetrieben.

Somit müssen alle Schläuche, die z.B. bei öffentlichen Veranstaltungen, wie z.B. Messen und Märkten, sowie mobilen Installationen die Auflagen nach KTW und DVGW-W 270 erfüllen, wie sie von den Gesundheitsämtern gemäß der neuen Trinkwasserverordnung seit dem 1.1.2007 für Trinkwasser zwingend vorgeschrieben werden.

Der Transport von Trinkwasser oder Wasser, das mit Lebensmitteln bzw. Behältnissen und Geräten zu deren Herstellung in Berührung kommt, unterliegt den strengen Auflagen der Gesundheitsbehörden.

Um die einwandfreie Hygiene bei der Förderung von Trinkwasser zu gewährleisten, sind nur Schläuche und Leitungen zulässig, welche eine KTW- und eine W270 Zulassung haben. Dies ist durch ein Prüfzeugnis nachzuweisen.